Elektronisches Patientendossier – aktueller Stand
Damit das elektronische Patientendossier wie geplant eingeführt werden kann, müssen sogenannte Stammgemeinschaften aufgebaut werden. CURAVIVA BE beteiligt sich aktiv am Aufbau: wir sind Mitglied der XAD-Stammgemeinschaft der axsana, der grössten der Schweiz.
Mit den Kantonen Bern und Zürich, der Zentralschweiz (LU, NW, OW, UR, SZ, ZG), Schaffhausen, St. Gallen und jetzt auch mit den beiden Basel und Solothurn ist die XAD-Gemeinschaft mit Abstand die Grösste in unserem Land. Eine solche Grösse bringt Vorteile wie eine gute Vernetzung der digitalen Kommunikation über mehrere Kantone. Weil Grössenvorteile genutzt werden können, werden die Angebote zu guten Preisen erhältlich sein.
Der Aufbau ist so geplant, dass die gesetzlichen Fristen für die Einführung eingehalten werden können. Spitäler müssen das elektronische Patientendossier im April 2020 einführen, Pflegeheime spätestens im April 2022. Die übrigen Leistungserbringer wie die Ärzte, die Spitex und die Apotheken können freiwillig mitmachen und werden dies Stand heute auch tun.
Beitritt noch nicht erforderlich
Pflegeheime und Spitäler müssen sich einer Stammgemeinschaft anschliessen. CURAVIVA BE empfiehlt seinen Mitgliedern, der Stammgemeinschaft XAD beizutreten. Wer will kann dies bereits jetzt tun, wir empfehlen allerdings, mit dem Beitritt noch zuzuwarten, bis wir eine Beitrittsempfehlung abgeben. Aktuell hält sich der Nutzen eines Beitrittes noch in Grenzen, das Angebot ist im Aufbau. Dieses sieht neben den vom Gesetz vorgegebenen Leistungen weitere Dienstleistungen für die Vernetzung und den Austausch von wichtigen Dokumenten unter den Leistungserbringern vor.
An der Mitgliederversammlung unseres Verbandes vom 27. August 2019 – 13.30 Uhr wird die axsana über den neuesten Stand der Entwicklung informieren.
Weitere Informationen zur XAD-Stammgemeinschaft und zum elektronischen Patientendossier finden Sie hier:
Internetseite des Trägervereins XAD
Themendossiers von CURAVIVA Schweiz
e-healthsuisse Zurück