07.09.2017

Die Anforderungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung werden begrüsst

Die GEF hat die überarbeiteten Anforderungen in die Vernehmlassung gegeben. Der vbb|abems begrüsst die auf das Wesentliche reduzierten Vorgaben.

Unser Verband hat schon immer gefordert, dass die Hauptverantwortung für die Betriebsführung bei den Trägerschaften liegen muss. Dies wird in diesen Vorgaben nun so umgesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Mitglieder mit diesen Vorgaben in ihrer unternehmerischen Freiheit nicht eingeschränkt werden. Aus diesen Gründen haben wir keine grundsätzlichen Einwände und sind mit der Vorlage einverstanden. Unsere Stellungnahme beschränkt sich deshalb auf einige eher technische Inhalte:

Geltungsbereich
Hier schlagen wir vor, dass für Trägerschaften mit mehreren Standorten nur dann eine Bewilligung eingeholt werden muss, wenn alle Standorte der gleichen juristischen Person angehören.

Institutionsleitung
In Ziffer 2.1 sollte „mittels Vertrag“ gestrichen werden, weil das hier aufgeführte nicht im Arbeitsvertrag, sondern in separaten Papieren geregelt werden sollte. Stattdessen schlagen wir die folgende Regelung vor: Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber regelt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Heimleitung rechtlich verbindlich.

Stellenplan
Hier weisen wir in unserer Stellungnahme darauf hin, dass wir zurzeit mit dem ALBA Verhandlungen zum Stellenplan führen, insbesondere zur Anrechnung der Berufsprüfung Langzeitpflege und Betreuung. Das Ergebnis müsste dann in die Vorgaben aufgenommen werden.

Richtraumprogramm
Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: „Das Richtraumprogramm für Alters- und Pflegeheime ist nach wie vor eine Empfehlung. Es gilt immer noch die Heimverordnung von 1996. Dort sind 10m2 als Mindestgrösse gefordert. Dies gilt, solange keine neue Heimverordnung in Kraft tritt. Wir sind aber daran interessiert, dass die neuen Vorgaben so schnell wie möglich verbindlich geregelt werden. Dies gilt vor allem auch für die Ausnahmeregelungen betreffend Zimmergrössen bei bestehenden Bauten.“

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