Nachdem die HSK den bisherigen Vertrag gekündigt hatte, konnte eine neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dieser gilt für die Langzeitpflege sowie für die Tages- und Nachtstrukturen (TONS).
Die Tarife für die Langzeitpflege gelten gemäss KLV und betragen weiterhin CHF 9.- pro Stufe. Dasselbe gilt für die Tages- und Nachstrukturen, die Einstufungen erfolgen hier mit den dafür vorgesehenen Modulen von BESA und RAI/RUG.
Separate ZSR-Nummern
Zu beachten ist, dass es weiterhin eine ZSR-Nummer für die Langzeitpflege sowie eine separate für die Tages- und Nachstrukturen braucht.
Nebenleistungen
Nebenleistungen können gemäss Anhang 2 des Vertrages in Rechnung gestellt werden. Nicht verrechnet werden können weiterhin die MiGel Produkte, hier bezahlt die GEF eine Pauschale.
Rechnungsstellung
Diese erfolgt gemäss Art. 7.4. Sie können wählen, ob diese im tiers payant (Zahlung direkt an das Pflegeheim) oder im tiers garant (Zahlung an die Bewohnenden) erfolgen soll. Was auf der Rechnung vermerkt werden muss, finden Sie ebenfalls in Art. 7.4
Den ab dem 1. Juli 2019 gültigen Vertrag finden Sie in Beilage. Wir empfehlen den Beitritt. Dieser sollte bis spätestens am 31. Oktober 2019 erfolgen (Verlängerung der im Vertrag genannten Frist). Das Beitrittsformular finden Sie ebenfalls in der Beilage.
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HSK Administrativvertrag ab 1.7.2019 | 853 KB | |
HSK Beitrittsformular Administrativvertrag 2019 | 48 KB | |
Der mit CHF 10'000 dotierte Preis wurde aufgeteilt: Der Seniorenhof gewinnt den ersten Preis und erhält CHF 7'000. Ausgezeichnet wurde auch die Stiftung Solina, sie gewinnt den zweiten Preis mit CHF 3'000.
Die Preisverleihung fand am 27. August 2019 an der Mitgliederversammlung unseres Verbandes statt. Daraus entstand ein Film, der Ihnen einen Einblick in die beiden Projekte gibt und die Siegerehrung zeigt. Sie finden diesen unter: LINK
In der Beilage finden Sie zudem die von den beiden Institutionen eingereichten Projekte.
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Seniorenhof Iffwil Innovationspreis 2019 | 2674 KB | |
Solina Bewerbung Innovationspreis 2019 | 327 KB | |
Gilt das Umkleiden als Arbeitszeit? Was gilt bei den Aufbewahrungsfristen und der Verjährung 2020?
Unser nationaler Verband hat dazu neue Informationen und Richtlinien herausgegeben. Sie finden die Dokumente in der Beilage.
Zudem wurde der Muster-Pensionsvertrag überarbeitet, wir haben diesen auf die Bedingungen im Kanton Bern angepasst. Sie finden ihn unter: LINK
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Aufbewahrungsfristen und Verjährungsrecht 2020 | 53 KB | |
Ist Umkleide- Arbeitsezeit | 46 KB | |