Das Bundesgericht erlaubt die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen
Das Bundesgericht gewichtet das Recht auf Suizid höher als die Glaubensfreiheit und gewährt Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu Bewohnerinnen und Bewohnern in einem Pflegeheim der Heilsarmee.
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Was dieser Entscheid für die Alters- und Pflegeheime genau bedeutet, ist noch nicht klar. CURAVIVA Schweiz wird das Urteil analysieren müssen. In der Sendung Rendez-vous von SRF hat Peter Keller im Namen von CURAVIVA Schweiz zum Thema Stellung genommen.
Den Link zur Sendung finden Sie hier: >Link