Abgeltung für psychiatrische Leistungen im Wohnen mit Dienstleistungen
Gemäss Leistungsvertrag mit der GEF „Pflegeleistungen in der Hilfe und Pflege zu Hause“ kann für die psychiatrischen Leistungen der Zuschlag für Spezialleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen der Spitex, den Freiberuflichen sowie von solchen des vbb|abems hat mit der GEF die Voraussetzungen für die Abrechnung erarbeitet.
Sie finden die Vorraussetzungen in der Beilage.