Steuerabzüge Heimbewohner/innen
Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung können für Personen die in einem Heim leben, die selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten sowie die behinderungsbedingten Kosten abgezogen werden.
Bewohner/innen der Stufen 1-3 sollten Sie eine Bestätigung der Krankheitskosten ausstellen. Ein Formular dafür finden Sie in der Beilage.