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Steuerabzüge Heimbewohner/innen

Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung können für Personen die in einem Heim leben, die selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten sowie die behinderungsbedingten Kosten abgezogen werden.

  • Detaillierte Informationen zu den Abzügen finden Sie hier: >Link


Bewohner/innen der Stufen 1-3 sollten Sie eine Bestätigung der Krankheitskosten ausstellen. Ein Formular dafür finden Sie in der Beilage.

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