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Ergänzungsleistungen
Personen, für welche die laufenden eigenen Einkünfte aus Renten (AHV, Pensionskasse und weitere) nicht reichen, um die Ausgaben für den Heimaufenthalt zu decken, also namentlich die Pensions- und Betreuungskosten sowie einen Teil der Pflegekosten, sind auf Ergänzungsleistungen (EL) aus der Sozialversicherung (1. Säule) angewiesen. Bei knapp 60% der Bewohnenden in Berner Altersinstitutionen bestehen Ergänzungsleistungsansprüche. Ein entsprechender Antrag ist bei der kantonalen EL-Stelle einzureichen. Untenstehend finden Sie weiterführende Informationen.