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Pflegeheimliste des Kantons Bern

Heime, die auf der Pflegeheimliste figurieren, sind berechtigt, Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherer zu erbringen (Artikel 39, Absatz 1, Buchstabe e KVG). Voraussetzung für die Aufnahme auf die Pflegeheimliste ist das Erfüllen der Bedingungen gemäss Artikel 39, Absatz 1, Buchstaben a-d KVG. 
 
Damit Leistungen gegenüber den Krankenkassen verrechnet werden können, muss ein Pflegeheim zudem über Tarifverträge verfügen. Mehr dazu erfahren Sie unter Verträge mit den Krankenversicherern

 

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