03.07.2018

MiGeL – Vorgehen bei Rückforderungen der Krankenkassen

Es kann sein, dass nächstens Rückforderungen für MiGel der Krankenkassen bei Ihnen eintreffen. Hier erfahren Sie, wie Sie dagegen vorgehen können. Um die Übernahme der Kosten durch den Kanton Bern zu befördern, lancieren wir einen Vorstoss im Grossen Rat.

CURAVIVA Schweiz hat zusammen mit senesuisse ein Vorgehen skizziert, wie Sie vorgehen können, wenn Sie von den Krankenkassen Rückforderungen für MiGel Leistungen erhalten. Bitte beachten Sie dazu das in der Beilage „MiGel – Vorgehen bei Rückforderung“ skizzierte Verfahren auf Seite 2. Die dazu benötigten Musterschreiben finden Sie ebenfalls in der Beilage.
 

Vorgehen im Kanton Bern
Wir haben von Regierungsrat Schnegg nun mehrmals gefordert, dass der Kanton Bern die MiGel Kosten übernehmen müsse. Wie bereits in der Information vom 26. April 2018 berichtet, will Regierungsrat Schnegg noch weitere Abklärungen treffen, bevor er einen Entscheid fällt. Um dem leidigen Thema Schub zu verleihen, hat der Vorstand unseres Verbandes nun beschlossen, dass wir einen Vorstoss im Grossen Rat zum Thema lancieren werden. Dieser soll in der Septembersession als dringliche Motion eingereicht werden. Wir werden informieren, sobald dies geschehen ist.

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