Neuerungen im Stellenplan ab 2018
Die Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung wird im Stellenplan auf der Funktionsstufe 3 angerechnet. Der Richtwert der höchsten Stufe bleibt bei 20%.
Die Verhandlungen mit dem Alters- und Behindertenamt der GEF konnten nach intensiven Gesprächen erfolgreich abgeschlossen werden. Ziel unseres Verbandes war, dass die Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung der Funktionsstufe 3 angerechnet werden kann. Dazu wurden die Stufen 3a und 3b geschaffen mit der folgenden Zuteilung der Ausbildungen:
- Stufe 3a: Minimum 16%
BSc in Pflege FH; Pflegefachfrau/-mann HF; DN II; AKP; IKP; GKP; KWS; PsyKP; Höfa I und II, BSc Hebamme FH/ Hebamme HF und Rettungssanitäter/in HF mit 12 monatiger Berufserfahrung
- Stufe 3b: Richtwert 4%, kein Minimum
Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung mit eidg. FA; DN I, BSc Hebamme FH/ Hebamme HF und Rettungssanitäter/in HF ohne 12 monatige Berufserfahrung
Der Richtwert in der Funktionsstufe 3 (a und b zusammen) beträgt also weiterhin 20%. Wie bisher müssen auf der Stufe 3 mindestens 16% der Stellen über einen Abschluss auf Diplomniveau in Pflege verfügen. Die Funktionsstufen 1 und 2 bleiben unverändert.
Wir empfehlen, Absolvent/innen der Berufsprüfung Langzeitpflege in der Lohnklasse 14 einzureihen.
In der Beilage finden Sie die neue Berechnung des Stellenplanes ab 1. Januar 2018. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Alters- und Behindertenamt (ALBA) wird in der Woche vom 18. bis 22. Dezember 2017 per E-Mail ausführlich über die Änderungen zum Stellenplan Pflege informieren und das angepasste Dokument „Stellenplan Pflege“ sowie die dazugehörige „Wegleitung zum Stellenplan Pflege“ auf der Homepage der GEF aufschalten.